Distorsionsschutz-Grundverordnung (DS-GVO)

Wie aus gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen zu hören ist, plant die EU eine Distorsionsschutz-Grundverordnung (DS-GVO; „Distorsion“ = Verstauchung).
Maßgebliche Beamte in Brüssel und verschiedenen Hauptstädten der EU-Mitgliedsländer haben erkannt, dass die Kosten für Maßnahmen zur Wiederherstellung der Gesundheit nach einer Verstauchung oder schwereren Verletzung exorbitant hoch sind. Darum gibt es nun Bestrebungen, auf EU-Ebene eine Verordnung mit Gesetzescharakter in allen EU-Staaten zu erlassen.

Als Ursache für Verstauchungen wurde das hohe Verletzungsrisiko beim Fallen erkannt. Zwecks Risikominderung sollen alle Bürger verpflichtet werden, nur noch in die Luft zu fallen (was wohl Newton dazu sagen würde? „Der Apfel fällt …“), und somit riskante Stöße auf harter Erde zu vermeiden. Erste Lösungen sind in Sicht, bekannt aus Auto und Fahrrad: Der (tragbare) Airbag für alle. Eine Lösung ist damit vorhanden, in schönsten, verallgemeinernden Worten kann nun in Artikel (akas: Paragraphen) gegossen werden, dass alle Personen, die sich innerhalb der Europäischen Union aufhalten, nur noch in die Luft fallen dürfen. Wer es dennoch anders tut, darf behördlich mit Bußgeldern in siebenstelliger Euro-Höhe belegt werden.

In Deutschland jubeln bereits die Anwälte: Da die Airbags teuer und unpraktisch sind, werden nicht alle Leute mit diesen herumlaufen (und herumliegen, man könnte ja auch aus dem Bett fallen). Also machen sich die Abmahnanwälte bereit, ab dem Stichtag (voraussichtlich der 25. 5. 2020) ihre Roboter durch die Straßen und Parks laufen zu lassen, und jede Person zu fotografieren, die nicht dafür gesorgt hat, zukünftig nur noch in die Luft zu fallen. Diese Bilder werden dann mit den Meldebehörden abgeglichen, um die zugehörigen Adressen zu erfahren. Die Personen dürfen sich bereits auf die Zusendung teurer, nie erbetener Fotos ihrer selbst freuen.

Leider haben wir Bergsteiger noch keine geeignete Lösung: Wir wissen nicht, wie wir beim Fallen verhindern sollen, nicht doch auch mal in Richtung Erde zu fallen – und uns selbst mit Airbag dabei auch mal weh zu tun (abgesehen davon, dass der Airbag einige Aktivitäten ‘verunmöglichen’ wird).

Sie haben es längst erkannt: Es geht um die Datenschutz-Grundverordnung, mit der die EU ein eigentlich löbliches Ziel (Datenschutz) mit teilweise untauglichen Mitteln versucht durchzusetzen. So wie es ein Naturgesetz ist, dass praktisch alle Menschen in Richtung Erde streben, so gibt es auch ein Grundgesetz in der menschlichen Kommunikation: Informationen streben nach größtmöglicher Verbreitung (man könnte es den „2. Hauptsatz der Kommunikationsdynamik“ nennen). Informationen kennen kein Recht auf Löschung – dieses wäre nicht einmal mit dem Auslöschen der Menschheit umgesetzt. Auch eine Datenschutz-Grundverordnung kann Naturgesetze nicht umstoßen. Warum dem so ist, warum wir (und mindestens 90% aller anderen betroffenen Personen und Organisationen) nicht in der Lage sein werden, eine Löschungsanforderung vollumfänglich zu erfüllen, steht in unserer Datenschutzerklärung (insbesondere Punkt 4. “Kontaktmöglichkeit über die Internetseite” und Punkt 6 “Aufbewahrungsdauer, routinemäßige Löschung und Sperrung von personenbezogenen Daten”).

(Aber vielleicht bewahrt uns die DS-GVO von 2016 ja tatsächlich vor dem Szenario mit den fotografierenden Roboteranwälten in Straßen und Parks, weil die Meldebehörden aufgrund der Datenschutz-GVO die Gesichtserkennung und Herausgabe der Adressdaten verweigern.)

PS: Ich hoffe, die Mütter und Väter der DS-GVO vergessen nicht, auf ihre Grabsteine eine Löschfrist meißeln zu lassen.

Johannes, Webmaster

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