6/2008 Information zum
Steinicht:
Das Überschreiten der Gleise und Brücken im Klettergebiet
Steinicht ist verboten.
Wenn das Zugpersonal etwas Derartiges feststellt, wird in aller Regel
die Polizei informiert, die dann schnell vor Ort ist und zumeist
sofort mit Strafbescheid kassiert. Darüberhinaus werden die
Kletterfreunde aufgefordert, sofort das Terrain zu verlassen.
(Zuletzt
so geschehen am 26./27.04.08.)
12/2007 Einladung zur
Mitgliederversammlung 2007 (Wortlaut
der Einladung als pdf_Download)
Bericht zum Gletschergrundkurs 29.06.-03.07.2007 Weißkugelhütte
> pdf-Download
Bericht
Kinderkletterlager im Bielatal, 27. April - 1. Mai 2007
Wichtiger
Hinweis:
Ab 01.06.2006 befindet sich die TBB-Geschäftsstelle in
Erfurt in der
Johannesstraße 2
(in 99084 Erfurt) im Haus der Vereine.
mail : info@alpenverein-tbb.de
10/2005 Zur Beachtung btr. Klettern in
Döbritz - wichtige Information !
Mitteilung des 1. Vorsitzenden des LB Thüringen des
DAV, Dirk Klingenberg
Am 20.10.05 gab es einem Ortstermin in Döbritz.
Anwesend war das Landratsamt und ein Vertreter eines
Orchideenvereins. Es ging um die Vorgehens- und Verhaltensweise im
FFH-Gebiet Döbritz. Hierzu wurde bekannt, dass die Sektion Pößneck
nach der Wende eine Vereinbarung unterschrieb, welche das Klettern an
den Riffen nach dem Drachenzahn verbietet. Um Ärger zu vermeiden,
möchte ich Euch bitten, diese Info an Eure Kletterer weiterzugeben
und das Verbot zu beachten.
Zum Verhalten des LV werden wir auf der
nächsten MV ausreichend Stellung nehmen. Wahrscheinlich wird ein
Vertreter des Orchideenvereins auch anwesend sein und Fragen
beantworten.
Mit freundlichen Grüssen.
Dirk Klingenberg (1. Vorsitzender Landesverband Thüringen des
Deutschen Alpenvereins e. V.)
Kommentar: Mit den Riffen nach dem Drachenzahn sind
sicher die Felsen weiter südlich gemeint, also Uhusteiner Wand,
Grottenfels, usw.
9/2005 Warnung
Der SBB warnt am 25.08.2005 vor der Wiederholung
von Kletterwegen, die von Thomas Willenberg erstbegangen
wurden. Bei Stichproben an von T. Willenberg gesetzten Ringen
wurde in allen Fällen sowohl eine unzureichende Festigkeit
der Ringe selbst als auch ein unsachgemäßes Setzen derselben
festgestellt. Gleichzeitig merkt der Vorstand für Bergsteigen
im SBB an, dass nach seiner Information eine Wiederholung der Wege
trotz dieser Warnung den Ausschluss von Versicherungsschutz nach sich
ziehen kann.
Henrik Schneidewind (26.09.2005)
5/2005 Hinweis zur Anmeldung
von Trainingsfahrten
Bei geplanten
Unternehmungen des BSVJ besteht für Mitglieder
Versicherungsschutz im Rahmen der Sportversicherung des LSB. Um diesen auch für
individuelle Trainingsfahrten in Anspruch zu nehmen, müssen solche Fahrten vor
Beginn gemeldet werden. Auf der Ausbildungsseite gibt es jetzt
unter "Trainingsfahrt
melden" die Möglichkeit, durch Eintragen in ein Formular
dies vorzunehmen.
12/2005 Bergsteigen
mit einem Bein im Knast ?
Kommentar zu Beiträgen aus
"bergundsteigen – zeitschrift für risikomanagement im
bergsport"
von F. Haney pdf-Download
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